Warum Datenschutz mit externem Datenschutzbeauftragten?

Kennen Sie die gesetzlichen Regelungen?

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gilt gem. §1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG für alle "nicht öffentlichen Stellen":

  • juristische Personen (AG, GmbH, Vereine etc.)
  • Personengesellschaften (GbR etc.)
  • nicht rechtsfähige Vereinigungen (Gewerkschaften, politische Parteien etc.)
  • natürliche Personen (Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte etc.),

soweit sie personenbezogene Daten unter Einsatz von EDV (d.h. "automatisiert") erheben, verarbeiten oder nutzen.

In Ihrem Unternehmen arbeiten mehr als 9 Mitarbeiter mit personenbezogenen Daten?

Dann ist Datenschutz auch Ihr Thema!

Selbst kleine Unternehmen, die laut Gesetz keinen Datenschutzbeauftragten benötigen, sollten sich dem Thema widmen! Denn verantwortungsvoller Umgang mit Daten hat Signalwirkung!

Diese Vorgehensweise zeigt Kunden und Mitarbeitern, dass das Unternehmen sensibel mit allen Daten umgeht, unabhängig von der Unternehmensgröße.

Welche Vorteile bietet Ihnen ein externer Datenschutzbeauftragter?

Im Gegensatz zu internen Datenschutzbeauftragten fallen weder zusätzliche Kosten für Fachliteratur,  Erwerb sowie Erhalt der Fachkunde (z.B. Ausbildung- und  Weiterbildung), noch für Mitgliedsbeiträge in Fach- und Berufsverbänden oder bei Fehlzeiten innerhalb der Ausbildungszeit an.

Unsere Leistungen:

i-nex bietet Ihnen den "externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten", maßgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Sie erhalten Beratungsdienstleistungen zu allen Fragen des Datenschutzes wie im Bundesdatenschutzgesetz gefordert. Ihre Kosten sind durch den Dienstleistungsvertrag klar kalkulierbar!

Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Hermans, Tel. 0241 475748 40, E-Mail: hans.ulrich.hermans(@)i-nex(.)de zur Verfügung.

i-nex datenschutz 02
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